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BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - Wirkung eines verwaltungsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.10.1980 - A 12 K 1701/80
- BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
Die bloße Behauptung, das Verwaltungsgerichts Stuttgart habe der Beschwerde abgeholfen, genügt dafür nicht; denn damit wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt (vgl. dazu Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 -). - BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73
Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
Feststellungen zu der Frage, ob das erkennende Gericht vorschriftsmäßig besetzt war, können auch im Revisionsverfahren erforderlich werden (vgl. Urteil vom 24. April 1975 - BVerwG 8 A 1.73 -). - BVerwG, 07.11.1980 - 9 B 2945.80
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
Die Nichtigkeitsklage gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1980 - BVerwG 9 B 2945.80 - wird verworfen. - BVerwG, 04.04.1972 - VII A 1.71
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
Über den auf §§ 153 Abs. 1 VwGO, 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützten Antrag, der einen Beschluß des Senats über die Nichtzulassung der Revision zum Gegenstand hat, ist im Berufungsverfahren zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 4. April 1972 - BVerwG 7 A 1.71 -). - BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65
Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Klagen nach § 580 Nr. 7 …
Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
Nach dem Sinn dieser Vorschriften ist das Revisionsgericht immer dann zuständig, wenn seine Entscheidung von einem Wiederaufnahmegrund betroffen wird, für den es allein verantwortlich ist (Urteil vom 14. Dezember 1966 - BVerwG 6 A 3.65 -).