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   BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81   

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https://dejure.org/1982,5730
BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81 (https://dejure.org/1982,5730)
BVerwG, Entscheidung vom 11.01.1982 - 9 A 1.81 (https://dejure.org/1982,5730)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Januar 1982 - 9 A 1.81 (https://dejure.org/1982,5730)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Nichtigkeitsklage gegen einen Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts - Wirkung eines verwaltungsgerichtlichen Verweisungsbeschlusses

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80

    Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
    Die bloße Behauptung, das Verwaltungsgerichts Stuttgart habe der Beschwerde abgeholfen, genügt dafür nicht; denn damit wird im wesentlichen nur die allgemeine Behauptung, das erkennende Gericht sei nicht vorschriftsmäßig besetzt gewesen, wiederholt (vgl. dazu Beschluß vom 23. Oktober 1980 - BVerwG 2 C 5.80 -).
  • BVerwG, 24.04.1975 - VIII A 1.73

    Prozeßunfähiger Kläger - Nichtigkeitsklage - Instanzielle Unzuständigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
    Feststellungen zu der Frage, ob das erkennende Gericht vorschriftsmäßig besetzt war, können auch im Revisionsverfahren erforderlich werden (vgl. Urteil vom 24. April 1975 - BVerwG 8 A 1.73 -).
  • BVerwG, 07.11.1980 - 9 B 2945.80

    Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
    Die Nichtigkeitsklage gegen den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. November 1980 - BVerwG 9 B 2945.80 - wird verworfen.
  • BVerwG, 04.04.1972 - VII A 1.71

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
    Über den auf §§ 153 Abs. 1 VwGO, 579 Abs. 1 Nr. 1 ZPO gestützten Antrag, der einen Beschluß des Senats über die Nichtzulassung der Revision zum Gegenstand hat, ist im Berufungsverfahren zu entscheiden (vgl. Beschluß vom 4. April 1972 - BVerwG 7 A 1.71 -).
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI A 3.65

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts für Klagen nach § 580 Nr. 7

    Auszug aus BVerwG, 11.01.1982 - 9 A 1.81
    Nach dem Sinn dieser Vorschriften ist das Revisionsgericht immer dann zuständig, wenn seine Entscheidung von einem Wiederaufnahmegrund betroffen wird, für den es allein verantwortlich ist (Urteil vom 14. Dezember 1966 - BVerwG 6 A 3.65 -).
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